Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wurde für alle Arbeitgeber zum 31. Dezember 2022 verbindlich. Die eAU soll die Datenweitergabe im Zusammenhang mit der Arbeitsunfähigkeit von Beschäftigten verbessern und digital gestalten. Um dies zu erreichen, stellen die Krankenkassen den Arbeitgebern die Daten elektronisch auf Abruf zur Verfügung.

Was heißt das für den Datenschutz und wo sind Anpassungen nötig?

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)