Datenschutz in der Jugendhilfe

Datenschutz in der Jugendhilfe

Für alle Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe ist die Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) verbindlich und ohne “Wenn und Aber” umzusetzen. Jede Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe muss unabhängig von der Anzahl der Mitarbeitenden einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Dies liegt daran, dass Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten ( wie z.B. Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person). Ein Verstoß gegen die EU-DSGVO ist in vielen Punkten strafbar oder gilt als Ausschlusskriterium für Beauftragungen. Bußgelder können bis zu 4 % des Jahresumsatzes (oder 20 Millionen EUR je nach Anwendungsfall) betragen.

In diesem Webinar werden die wesentlichen Inhalte der EU-DSGVO und das neue Standard-Datenschutzmodell der Aufsichtsbehörden zur Datenschutzberatung und -prüfung auf der Basis einheitlicher Gewährleistungsziele vermittelt. Darüber hinaus werden Inhalte zum Sozialdatenschutz bearbeitet, die besonders auf den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe zugeschnitten sind.

Verschaffen Sie sich einen guten Überblick und nutzen Sie unser Webinar um sich bezogen auf den Datenschutz auf Stand zu bringen. Folgende Inhalte werden im Seminar behandelt:

- Datenschutzgrundsätze der DSGVO
- Internes Regelwerk (Richtlinien und Prozesse)
- Schulung der Mitarbeitenden
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
- Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems
- Technische und organisatorische Maßnahmen zur Informationssicherheit
- Datenschutzfolgenabschätzung
- Prüfung externer Verträge
- Betroffenenrechte
- Informationspflichten
- Meldepflichten
- Technische und organisatorische Maßnahmen (§ 32 (1) DSGVO)
- Anpassung von Dienstanweisungen, Richtlinien, Dienstvereinbarungen und Betriebsvereinbarungen und Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Referent*innen:
Dr. Frank Plaßmeyer
Samed Sünger

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