Wirkungsorientierung in der Eingliederungshilfe

Wirkungsorientierung in der Eingliederungshilfe

Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) haben die Aspekte Steuerung und Wirksamkeit der Hilfen eine neue wesentliche Bedeutung für die sozialwirtschaftlichen Leistungserbringer bekommen. Nach den §§ 125 und 128 des SGB IX sollen in den schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Leistungsträgern und den Leistungserbringern nicht nur Inhalt, Umfang und Qualität, sondern auch die Wirksamkeit der Leistungen vereinbart werden.

Im BTHG vorgesehen sind ebenso die Zielüberprüfung und Wirkungskontrolle. Diese Wirkungskontrolle ist integraler Teil des Gesamtplanverfahrens nach § 121 SGB IX. Der Begriff der Wirkung bzw. Wirkungskontrolle ist dabei vom Begriff der Wirksamkeit zu trennen: Während Wirksamkeit wie zuvor dargelegt als ein Qualitätskriterium des Angebots der Leistungserbringer zu sehen ist, bezieht sich Wirkung bzw. Wirkungskontrolle nach § 121 SGB IX auf das Maß an Erfolg einer Hilfe im Einzelfall.

Im Rahmen des Webinars erörtern wir, welches Verständnis des Wirkungsbegriffes in der Eingliederungshilfe zu Grunde liegt und wie dieser in den Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen realistisch und praxisorientiert hinterlegt werden kann.

Folgende Inhalte werden von den Referenten dargestellt und diskutiert:

- Wirkung und Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe – Differenzierung der Begrifflichkeiten
- Wirksamkeit - gesetzliche Grundlagen
- Wirksamkeit - Rahmenverträge
- Wirksamkeit – alles nur Symbolik?
- Wirkungsnachweis und Personenzentrierung bei Einzelfallhilfen
- Wirksamkeitsgebot im Vertragsrecht
- Konsequenzen für die Leistungserbringer
- Wirksamkeitskontrolle im Rahmen von Prüfungen
- Ergebnis – wozu Wirkungsorientierung?

Referent*innen:

- Niklas Helsper
- Doreen Putzke

Wirkungsorientierung in der Eingliederungshilfe